
Die Berliner Polizei hat Vorwürfe zurückgewiesen, alle Palästinenser-Demos zu verbieten. Laut einer Sprecherin wurden seit dem 7. Oktober sowohl Versammlungen verboten als auch abgehalten. Ein RBB-Fernsehbericht legt nahe, dass Palästina-Demos häufiger verboten werden als andere Versammlungen. Die Polizei prüft jede Anmeldung und betrachtet dabei unter anderem die Erfahrungen mit dem Anmelder und frühere Veranstaltungen. Auch das Verhalten der Teilnehmer und die Versuche der Versammlungsleitung, beruhigend einzuwirken, sind relevant. Einige Anmelder von Palästina-Demos werden mit dem rechtsextremen Samidoun-Netzwerk in Verbindung gebracht. In der Vergangenheit wurden bei diesen Demos antisemitische Parolen und Gewaltaufrufe skandiert.
Gemäß einem Bericht der Berliner Zeitung warnt eine Integrationsforscherin in dem RBB-Beitrag vor den Folgen, wenn selbst gemäßigte Palästinenser kaum noch Raum für ihren Protest fänden. Dies könne den sozialen Frieden belasten.
Laut dem Artikel wurden sowohl genehmigte als auch verbotene Palästina-Demos in Berlin abgehalten. Ein Beispiel für eine genehmigte Demo war eine spontane Mahnwache am Brandenburger Tor, an der etwa 350 Menschen friedlich teilnahmen. Eine Kundgebung auf dem Alexanderplatz wurde ebenfalls störungsfrei durchgeführt. Es wird betont, dass die Polizei die Versammlungsanmeldungen einzeln prüft und die Entscheidung über ein Verbot auf einer Gefahrenprognose beruht. Dabei werden auch die Erfahrungen mit dem Anmelder und frühere Veranstaltungen berücksichtigt.
Wie www.berliner-zeitung.de berichtet, werden einige Anmelder von Palästina-Demos mit dem Samidoun-Netzwerk in Verbindung gebracht, das als Gründung der linksextremistischen Terrororganisation „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) gilt. Bei diesen Demos wurden in der Vergangenheit bereits volksverhetzende und antisemitische Parolen und Gewaltaufrufe skandiert. Aufgrund dieser Erfahrungen haben die Veranstalter solcher Demos wahrscheinlich in Zukunft kaum noch Chancen, eine Genehmigung zu erhalten.
Es bleibt zu beachten, dass der Artikel keine Informationen über die Aussagen der Integrationsexpertin und des Rechtsprofessors zur Situation liefert, sondern lediglich darauf hinweist, dass sie in dem RBB-Beitrag zu Wort kommen.