Steglitz-Zehlendorf

Bekanntmachung des Bebauungsplans 6-30: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vom 08.08. bis einschließlich 16.09.2022

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Bebauungsplanentwurf 6-30 – Ortsteil Lichterfelde Ziel / Zweck: Städtebauliche Umnutzung der überwiegend gewerblich, teilweise vormals auch militärisch genutzten Flächen zu einem durchgrünten Wohnstandort. Durch zeitgemäße Anforderungen an Mobilität sowie naturnahes und klimagerechtes Bauen soll in Verbindung mit einer großen Nutzungsvielfalt nachhaltiges Wohnen am Stadtrand ermöglicht werden.
Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.

Siehe auch  Poppele-Platz im Rollberg-Kiez - Feierliche Enthüllung des Namensschildes

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