Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Bebauungsplanentwurf 6-30 – Ortsteil Lichterfelde Ziel / Zweck: Städtebauliche Umnutzung der überwiegend gewerblich, teilweise vormals auch militärisch genutzten Flächen zu einem durchgrünten Wohnstandort. Durch zeitgemäße Anforderungen an Mobilität sowie naturnahes und klimagerechtes Bauen soll in Verbindung mit einer großen Nutzungsvielfalt nachhaltiges Wohnen am Stadtrand ermöglicht werden.
Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.