Treptow-Köpenick

Bauaufsichtsmaßnahme in der Pohlestrasse 9 – Bauaufsicht füllt die Baugrube als Ersatz

Die Sicherheitsmaßnahmen an der Unfallstelle Pohlestrasse werden fortgesetzt. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick befasst sich hauptsächlich mit der Rettung der gefährdeten Nachbargebäude. Dem Bauherrn wurde am 02.03.2021 nach der technischen Hilfsorganisation durch die Bezirksbauaufsicht der Ersatz der Verfüllung der Baugrube angedroht (THW) hatte den ersten Teil der direkten Sicherheitsmaßnahmen abgeschlossen. Die Ersatzleistung wird nun ausgeführt.

Parallel zu den laufenden Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren, die derzeit an der Unfallstelle in der Pohlestrasse in Treptow-Köpenick stattfinden, werden die bisherigen Maßnahmen der Behörden auch im Rathaus von Treptow-Köpenick bewertet.

Bezirksbürgermeister Oliver Igel macht geltend, dass die Liberalisierung der Bauvorschriften in solchen Fällen nicht hilfreich sei und dass seitens des Gesetzgebers Handlungsbedarf bestehe.

Der Bauantrag für das geplante Bauvorhaben Pohlestrasse 9 „Bau eines Mehrfamilienhauses mit 16 Wohnungen“ ging am 22. Juli 2019 bei der Bauaufsichtsbehörde Treptow-Köpenick ein. Hierbei handelt es sich um ein Gebäude der Bauklasse 5. Der Bauantrag wurde geprüft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen in einem vereinfachten Verfahren. Ziel der Änderung der Bauverordnung von 2005 und aller folgenden Punkte war es, das Verfahren so zu beschleunigen, dass die Bauaufsichtsbehörde ein eingeschränktes Prüfprogramm in einem vereinfachten Verfahren anwendete.

Die Prüfung und Überwachung der baulichen Anforderungen an Stabilität und Brandschutz wird unabhängig geregelt. Die erforderlichen Testaufgaben werden Testingenieuren für den Brandschutz und Testingenieuren für die Stabilität zugewiesen, die vom Kunden beauftragt werden.

Für das Bauprojekt Pohlestrasse 9 liegt ein Stabilitätsprüfbericht vor. Dies wurde Teil der am 2. Dezember 2019 erteilten Baugenehmigung, die auch die Baugenehmigung enthält.

Nach § 3 Berliner Bauverordnung sind Systeme so anzuordnen, zu errichten, zu modifizieren und zu warten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere das Leben, die Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Diese grundsätzliche Verpflichtung obliegt dem Kunden. Dies ist auch in der Bauverordnung sehr klar geregelt:
§ 52 BauO Berlin: Bei Bau, Umbau, Nutzungsänderung und Entfernung von Einrichtungen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Tätigkeitsbereichs die anderen am Bau beteiligten Parteien für die Gewährleistung der Öffentlichkeit verantwortlich gesetzliche Vorschriften werden eingehalten.

Siehe auch  Einschränkungen auf der B96a ab 20.05.2022 wegen Markierungsarbeiten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Prüfer über den Baubeginn zu informieren.

Der vom Auftraggeber zu beauftragende Bauleiter ist für die Überwachung der Bauarbeiten verantwortlich. Die Aufgabe der Bauleitung umfasst nicht nur die Konstruktion, sondern auch die Beseitigung etwaiger festgestellter Mängel. (vgl. § 56 BauO Bln). Dies bedeutet, dass seit der Liberalisierung der Bauvorschriften die ordnungsgemäße Ausführung eines Bauprojekts keiner aktiven Kontrolle durch die Bauaufsicht unterliegt.

Eine Bezirksbauüberwachung wird erst aktiv, wenn Hinweise auf eine gefährliche Situation vorliegen. Liegen solche Informationen vor, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall nach dem sogenannten pflichtbewussten Ermessen, ob und wie bauliche Aufsichtsmaßnahmen eingeleitet werden sollen.

Im vorliegenden Fall teilten die Kollegen der Senatsabteilung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) der Bauaufsichtsbehörde Treptow-Köpenick mit, dass der Kunde einen Antrag auf Grundwassernutzung gestellt habe, der SenUVK jedoch nicht zugestimmt habe . SenUVK hat den Eigentümer und die Bauleitung aufgefordert, die Entwässerungsmaßnahmen und die Grundwassernutzung unverzüglich einzustellen und die Baugrube wieder aufzufüllen.

Die Bauaufsicht Treptow-Köpenick unterstützte die SenUVK bei ihren Forderungen und forderte den Bauleiter auf, unverzüglich mit der Umsetzung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu beginnen. Die Bauaufsicht hat ausdrücklich auf die Pflichten des Bauleiters hingewiesen. Der Bauleiter bestätigte dies der Bauaufsicht.

Die Bauaufsicht Treptow-Köpenick führte nach Möglichkeit eine Stichprobeninspektion durch. Die Bauüberwachung war mehrmals vor Ort, zuletzt am Donnerstag, den 28. Januar 2021. Es konnten keine offensichtlichen zusätzlichen negativen Veränderungen auf der Baustelle festgestellt werden, z. B. eine Vergrößerung der Risse, die sofortiges Handeln erforderlich gemacht hätte.

Bezirksbürgermeister Oliver Igel kündigte an einzelne Abgeordnete der oppositionellen Fraktionen im Repräsentantenhaus an: „Natürlich kann es immer vorkommen, dass politische Äußerungen in der Öffentlichkeit in Kurzform abgegeben werden. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass ein solcher Unfall in keiner Weise als Kampagnenthema geeignet ist. Es ist eher ein „schwerwiegender Misserfolg“, wenn politische Vertreter eine Behörde aufgrund von Teilwissen beschuldigen. Wenn sich ausgerechnet Vertreter von Parteien, die seit Jahren eine Lockerung des Baurechts auf Bundesebene fordern, über die mangelnde Intervention der Behörden beschweren und gleichzeitig diese Parteien eine weitere sogenannte Reinigung des Gebäudes fordern Vorschriften auf Landesebene – dies gefährdet die Sicherheit der Bürger bei Bauprojekten. „“

Siehe auch  Auftaktveranstaltung für die Präventionsreihe "Das kommt mir in die Tüte" am 17.03.2023

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Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.

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