Gerüchte über angebliche Zahlungen für Haustiere im Rahmen des Bürgergeldes sorgen derzeit für Aufregung im Internet. Nutzer verbreiten die Behauptung, dass Empfänger des Bürgergeldes monatlich bis zu 127 Euro für einen Hund, 98 Euro für eine Katze und bis zu 46 Euro für kleinere Tiere wie Hasen oder Ratten erhalten könnten. Doch diese Informationen sind laut dem Faktencheck-Portal Correctiv völlig falsch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärte, dass es keine Pläne für ein spezielles Haustier-Bürgergeld gebe. Tatsächlich wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Juni 2023 eine Klage ab, die sich auf diese angebliche Erstattung bezog, mit der Begründung, dass die Haltung von Tieren nicht zum Existenzminimum gehört.
Das Bürgergeld: Hintergründe und aktuelle Debatten
Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 die frühere Sozialleistung Hartz IV und bietet anspruchsvollen Personen einen verbesserten Schutz bei Arbeitslosigkeit. Im Jahr 2024 wurden die Regelsätze um zwölf Prozent erhöht. Derzeit beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld, darunter sind viele Kinder und Jugendlich, sowie zahlreiche Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht erwerbsfähig sind. Politische Debatten um das Bürgergeld sind angesichts der jüngsten Diskussionen über die Leistungen für geflüchtete Ukrainer und die Angemessenheit der Regelungen in vollem Gange. FDP-Chef Christian Lindner äußerte, dass ukrainischen geflüchteten Personen möglicherweise der Anspruch auf Bürgergeld entzogen werden sollte. Diese Aussagen verdeutlichen die Spannungen innerhalb der politischen Landschaft im Hinblick auf die Sozialleistungen.
Zusätzlich stehen die Regelungen des Bürgergeldes aufgrund von Statistiken unter Beschuss, nach denen eine geringe Anzahl von Bürgergeldempfängern angeblich nicht bereit ist, eine Arbeit anzunehmen. Diese Zahl liegt bei etwa 16.000 – was nur 0,4 Prozent der Bezieher ausmacht. Um diesen Personen einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu geben, hat die Bundesregierung angekündigt, Sanktionen zu verschärfen. Ab Oktober 2024 drohen Leistungskürzungen von 30 Prozent für diejenigen, die eine zumutbare Arbeit ablehnen oder Termine im Jobcenter versäumen, wie Deutschlandfunk berichtete. Dies wird von verschiedenen Seiten als notwendig erachtet, um den Druck auf Bürgergeldempfänger zu erhöhen und langfristige Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen.