Außerhalb des Badebereichs am Flughafensee besteht Rutschgefahr. Daher weist das Landratsamt darauf hin, dass nur der ausgewiesene Badebereich betreten werden sollte. in dem Nudist-Gebiet sind die von Unbekannten unerlaubt errichteten Bauwerke im Landschaftsschutzgebiet zu entfernen.
Das Straßen- und Grünanlagenamt bittet Sie dringend, die Betretungsverbote für den Flughafensee zu beachten, um Personen nicht zu gefährden. Der bereits ausgeschilderte Steiluferbereich im östlichen Zugangsbereich muss in erweiterter Form für Besucher gesperrt werden. In einem ersten Schritt wurden die bestehenden Gefahrenhinweise ergänzt. Neben der bereits gesperrten Fläche ist auch die in den letzten Jahren neu geschaffene Fläche betroffen Nudist-Bereich. Hier wurden illegale Ausgrabungen direkt im Gefahrenbereich durchgeführt und Bauwerke errichtet, die zum Baden im Gefahrenbereich einladen. Neben der Gefährdung sind die Gebäude auch nicht mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung vereinbar und werden entfernt.
Die öffentlich zugängliche Fläche des Seegrundstücks, das sich im Eigentum des Bundes befindet, wird überwiegend vom Straßen- und Grünanlagenamt des Landkreises gepflegt. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Entwicklung des Sees führte das Stadtplanungsamt des Landkreises unter anderem eine Bewertung der Standsicherheit der Uferbereiche durch CDM Smith Ingenieurbüro beauftragt. Als Ergebnis der Untersuchungen wurde nur für einen Teil der untersuchten Böschungen eine ausreichende Standsicherheit festgestellt. Für größere Flächen, insbesondere die Nord- und Osthänge, konnte keine ausreichende Standsicherheit nachgewiesen werden.
Der bis in die 1970er Jahre durch Kiesabbau entstandene See war offensichtlich nicht in dem Maße gesichert, wie es die Bergbautechnik erfordert, um den gesamten Uferbereich vor Erdrutschen zu schützen. Ausreichende Stabilität wurde nur in dem mit einem Sandstrand abgeflachten Bereich nachgewiesen.
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Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.