Neukölln

Amerikanische Faulbrut: Bienenkrankheit im Bezirk Neukölln gefunden

Amerikanische Faulbrut in Bienenstöcken von Neukölln nachgewiesen

Am 05.04.2023 wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) amtstierärztlich bei mehreren Bienenständen im Bezirk Neukölln bestätigt. Um eine Verbreitung der hochansteckenden Bienenseuche zu verhindern, hat das Bezirksamt eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese wurde auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht.

Die AFB ist eine anzeigepflichtige Bienenseuche, welche ein Massensterben von Bienenvölkern auslösen kann. Nur durch konsequente Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen können die Honigbienen und die Imkerei in der Region geschützt werden. Im Bezirk Neukölln sind etwa 450 Bienenstandorte registriert, von denen rund 120 im aktuellen Sperrbezirk liegen. Der Sperrbezirk wurde im Umkreis von mindestens 1 km um die Standorte der betroffenen Bienenstände eingerichtet.

Für alle nicht bereits registrierten Bienenhaltungen oder unterjährige Ablegerstandorte sowie Schaukästen oder ähnliches, gilt es Unverzüglich eine Anzeige zu machen. Die Imker im Sperrbezirk sind aufgefordert, ihre Kontaktdaten und Angaben zur Tierhaltung innerhalb von 14 Tagen zu aktualisieren. Erstanzeigen oder Änderungsmitteilungen können über ein auf der Website des Bezirksamtes bereitgestelltes Formular erfolgen.

Es ist unbedingt ratsam, auf die Befallsanzeichen der AFB zu achten, da der Erreger über Jahre in Böden oder alten Bienenhäusern überleben kann. Daher sollte jeder Seuchenverdacht umgehend per Telefon oder E-Mail gemeldet werden. Die Faulbrut ist jedoch für den Menschen als Verbraucher von Honig nicht gefährlich. Der Verzehr von Honig ist auch weiterhin unbedenklich, jedoch darf kein Honig an Bienen verfüttert werden.

Die Imkerinnen und Imker im Sperrbezirk werden aufgefordert, alle Bienenvölker durch den amtstierärztlichen Dienst untersuchen zu lassen. Während des Sperrbezirks dürfen keine Bienen oder Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen oder gebrauchte Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden.

Die Tierseuchenverfügung ist eine wichtige Maßnahme zur Vorbeugung der Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und den Imkern hilft, die weitere Ausbreitung der Seuche zu begrenzen und eine effektive Bekämpfung zu gewährleisten. Es ist daher unbedingt notwendig, dass sich alle Imkerinnen und Imker im Bezirk Neukölln an den amtstierärztlichen Maßnahmen beteiligen.

Siehe auch  Bauarbeiten beginnen: Neue Grundschule entsteht am Koppelweg in Neukölln

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