Das umstrittene rechtsextreme Magazin „Compact“ kann wieder ein Bankkonto führen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden hat, dass die Kontoverweigerung durch die Sparkasse Burgenlandkreis eine unzulässige Ungleichbehandlung darstellt. Der Herausgeber Jürgen Elsässer teilte dies am Dienstag während einer Pressekonferenz in Potsdam mit und bezeichnete das Urteil als „Musterurteil“. Die Sparkasse hatte zuvor eine Kontoeröffnung für „Compact“ abgelehnt, was das Magazin seit dem 1. Oktober 2024 vom Zahlungsverkehr abgekoppelt hatte. Laut Gericht sei eine verfassungsfeindliche Zielsetzung kein rechtmäßiger Grund für die Kontoversagung, wie Die Zeit berichtete.
Im Juli 2024 wurde das Magazin von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorübergehend verboten und sein Vermögen eingezogen. Der Rechtsstreit um das Verbot kommt im Februar 2025 zur endgültigen Entscheidung. Während dieser Zeit konnte „Compact“ keinerlei Bankverbindungen aufrechterhalten, was Elsässer und die Redaktion stark beeinträchtigte. Der Gerichtsbeschluss, der im November erlassen wurde, ist unanfechtbar und stellt fest, dass nur in engen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein Verein verboten werden darf. Diese Entwicklungen verdeutlichen die rechtlichen Herausforderungen, mit denen das Magazin konfrontiert ist, und stärken die Hoffnung, dass auch andere rechtsextreme Publikationen wieder Zugang zu Bankdienstleistungen verlangen können, was möglicherweise zu weiteren juristischen Auseinandersetzungen führt, wie rbb24 anmerkte.