Im Berliner Bezirk Neukölln sorgt eine Reihe von rechtsextremen Straftaten seit Jahren für Aufregung. Über 70 Fälle, darunter Brandanschläge, Diebstähle von Stolpersteinen und Autoanschläge, haben die Justiz beschäftigt. Zwei Männer, Sebastian T. (38) und Tilo P. (41), waren in einem Berufungsverfahren wegen ihrer Rolle in diesen Taten vor das Landgericht Berlin I geladen. Am 12. Dezember wurde das Urteil gesprochen: Sebastian T. erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, Tilo P. wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Beide Männer sind Mitglieder der rechtsextremen Szene und wurden wegen politisch motivierter Gewalt verurteilt, wie berlin-live.de berichtet.
Ein Berufungsverfahren mit Folgen
Die Verurteilung resultiert aus zwei Brandanschlägen, die am 1. Februar 2018 verübt wurden. In der ersten Instanz wurde gegen die beiden Täter nicht genug Beweis geführt, doch im Berufungsverfahren kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass genügend Beweise vorlagen, um die Verurteilungen aufrechtzuerhalten. Beide Angeklagten haben bereits Revision eingelegt, was bedeutet, dass das Urteil rechtlich überprüft wird, ohne eine erneute Tatsachenprüfung erfolgten zu lassen. Diese rechtliche Überprüfung erfolgt anhand der §§ 333 ff. StPO, was erklärt, warum die Situation rechtlich kompliziert bleibt, wie strafverteidiger-gp.de informiert.
Die Revision könnte das Urteil aus rechtlicher Sicht anfechten, jedoch sind die Erfolgsaussichten als eher gering einzuschätzen. Sollte das Revisionsgericht Fehler bei der Urteilsfindung feststellen, könnte es zu einer Aufhebung des Urteils oder zu einer Rückverweisung an das Ausgangsgericht kommen. Die aufgrund der Revision ausstehende Entscheidung hält die beiden Verurteilten vorerst davon ab, ihre Haftstrafen anzutreten, da das Urteil bis zur endgültigen Entscheidung des Revisionsgerichts nicht rechtskräftig wird.