Das brandneue Hebesatzregister, eingeführt vom Finanzministerium Brandenburg, sorgt für Klarheit bei den Wohnungs- und Grundstücksbesitzern in der Region. Ab dem Jahr 2025 steht fest, wie viel Grundsteuer die Eigentümer voraussichtlich zahlen müssen. Laut Informationen von rbb24 können die Bürger ab sofort die empfohlenen Hebesätze für ihre jeweiligen Kommunen auf der Webseite des Finanzamtes einsehen. Dies ist besonders wichtig, da die einzelnen Städte und Gemeinden eigenständig entscheiden, welche Hebesätze sie letztendlich umsetzen werden. Das Register gilt demnach als wichtige Orientierungshilfe.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch die Formel: Grundsteuerwert × Grundsteuermesszahl × Hebesatz 2025 ÷ 100. Während die Hebesätze für landwirtschaftliche Betriebe unter Grundsteuer A erfasst werden, ist für die meisten Hausbesitzer die Grundsteuer B relevant, die für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und andere Grundstücksarten gilt. Alle Grundstückseigentümer, die noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, müssen weiterhin Vorauszahlungen gemäß dem vorherigen Bescheid leisten, wie das Finanzamt Brandenburg zeigt.
Vorauszahlungen: Der aktuelle Stand
Die Vorauszahlungen, die zu den üblichen Fälligkeitsterminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) fällig werden, orientieren sich an der zuletzt festgelegten Jahressteuer. Eine Anpassung dieser Vorauszahlungen ist bis zur Ausstellung eines neuen Bescheids nicht möglich. Bei Neuschaffung wirtschaftlicher Einheiten, die zum ersten Mal zur Grundsteuer herangezogen werden, kommt die Vorauszahlungspflicht nicht zur Anwendung, da hier noch kein alter Bescheid vorliegt. Falls Eigentümer keinen neuen Bescheid erhalten, erscheint es notwendig, weiterhin die Zahlungen nach dem letzten Bescheid zu leisten, bis das Finanzamt eine Umstellung vornimmt.
Auch wenn das Hebesatzregister neuen Klarheit bringt und die Grundlagen für die bevorstehenden Steuererhöhungen festlegt, bleibt die Verantwortung für die festgelegten Hebesätze dennoch ausschließlich bei den Kommunen. Dies könnte zu unterschiedlichen Steuersätzen innerhalb Brandenburgs führen, was angesichts der Veröffentlichung des Registers von Bedeutung ist.