Pünktlich zum 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung im Postgesetz in Kraft, die sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden von DHL, DPD und Hermes entscheidend ist. Ab diesem Datum müssen alle Absender von Paketen, die über zehn Kilogramm wiegen, das exakte Gewicht auf dem Versandetikett angeben. Diese Neuerung, die auf zwei Jahre begrenzt ist, bringt nicht nur eine Verpflichtung mit sich, sondern auch erhebliche Kosteneinsparungen für die Versender. Die Versandkosten für Pakete bis 20 Kilogramm sinken von 19,99 Euro auf 18,99 Euro. Dies wurde von [Berlin Live](https://www.berlin-live.de/panorama/vermischtes/dhl-dpd-hermes-paket-kosten-gewicht-waage-retoure-id346841.html) berichtet und bewirkt insbesondere für regelmäßige Versender eine spürbare Erleichterung.
Die Regelung zur Gewichtsangabe soll über die gängigen Versand-Apps automatisch erfasst werden. Wer den traditionellen Weg über handschriftlich ausgefüllte Versandetiketten wählt, muss künftig zwischen den Kategorien „unter 10 Kilogramm“, „über 10 Kilogramm“ und „über 20 Kilogramm“ unterscheiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme beruht auf der besseren Planbarkeit für die Logistikunternehmen, da die genauen Gewichte eine effizientere Verladung ermöglichen. Dabei profitieren die Mitarbeiter, da die körperliche Belastung verringert wird – ein Schritt in die richtige Richtung, um die Arbeitsbedingungen im Paketversand zu verbessern, wie [Heidelberg24](https://www.heidelberg24.de/verbraucher/neue-post-regel-ab-2025-kunden-muessen-zahl-deutlich-auf-pakete-schreiben-gewicht-angabe-93499480.html) festgestellt hat.
Zusätzliche Regelungen und Ausnahmen
Die neue Gewichtskennzeichnung gilt allerdings nicht für Retouren sowie internationale Sendungen, was eine interessante Wendung in der aktuellen Regelung darstellt. Auch ist zu beachten, dass nicht alle Rahmenbedingungen bislang offengelegt wurden; wichtige Details wie die zukünftige Preisgestaltung für Pakete jenseits der 20-Kilogramm-Grenze bleiben abzuwarten. Zudem wird eine neue Beschwerdestelle für Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet, um etwaige Missstände zu beheben. Diese Maßnahmen sollen im Kontext des wachsenden Online-Handels den Arbeitsbedingungen Rechnung tragen und eine faire Grundlage für alle Beteiligten schaffen.