Der Jahreswechsel steht vor der Tür, und das Bezirksamt Treptow-Köpenick appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, den Einsatz von Feuerwerkskörpern in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen zu überdenken. Die Entscheidung, auf Feuerwerksartikel zu verzichten, ist nicht nur ein Zeichen der Rücksichtnahme, sondern verringert auch das Verletzungsrisiko für Mensch und Tier erheblich. Zudem wird das Risiko von Schäden an Pflanzen und Mobiliar in den Parks gemindert. Der durch Feuerwerk erzeugte Lärm ist eine enorme Belastung, insbesondere für die Wildtiere und Haustiere in der Umgebung, wie auch das Bezirksamt in seiner Mitteilung feststellt.
In einem weiteren wichtigen Schritt zur Sicherheit weist das Bundesministerium des Innern darauf hin, dass für viele der Genuss von Feuerwerk zu den Höhepunkten des Silvesterabends gehört, jedoch häufig zu Verletzungen führt. Um Unfälle zu vermeiden, ist es essenziell, beim Umgang mit Feuerwerkskörpern Vorsicht walten zu lassen und sich an geltende Vorschriften zu halten. Nur geprüftes Feuerwerk sollte erworben und in ausgewiesenen Bereichen abgebrannt werden. Das Ministerium mahnt, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bei großen Menschenansammlungen strikt zu unterlassen ist, was bei Großveranstaltungen in Städten wie Berlin besonders zu beachten ist, wie im Bericht der Bundesregierung hervorgeht.
Schutzmaßnahmen und rechtliche Vorgaben
Das richtige und sichere Verhalten im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist letztlich auch gesetzlich geregelt. Laut dem Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2, zu denen die gängigen Silvesterböller gehören, nur am 31. Dezember und 1. Januar von volljährigen Personen abgebrannt werden. Zudem besteht eine wichtige Regelung: Für den Erwerb und die Verwendung von Feuerwerk außerhalb dieser Zeiten ist eine Erlaubnis erforderlich. Es zeigt sich, dass die Einhaltung dieser Richtlinien nicht nur zur Sicherheit aller beiträgt, sondern auch vor hohen Bußgeldern und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen schützt, wenn die Bestimmungen missachtet werden. Das Ministerium weist darauf hin, dass bei Verstößen sogar Gefängnisstrafen drohen können, was die Ernsthaftigkeit dieser Thematik unterstreicht.