Pankow

Abwendungsvereinbarungen von Stadtentwicklungsamt Pankow bleiben gültig

Stadtentwicklungsamt Pankow gewinnt Gerichtsverfahren um Abwendungsvereinbarungen

Das Stadtentwicklungsamt Pankow erzielte in dieser Woche vor dem Verwaltungsgericht einen wichtigen Erfolg. Das Gericht bestätigte die Gültigkeit von Abwendungsvereinbarungen, die der Bezirk mit Eigentümern von 36 Grundstücken in Erhaltungsgebieten abgeschlossen hatte. Die Vereinbarungen enthalten Verpflichtungen für die Eigentümer, mietsteigernde Baumaßnahmen zu unterlassen und von der Aufteilung in Wohneigentum abzusehen. Damit will der Bezirk verhindern, dass Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt werden.

Das Urteil ist eine Reaktion auf ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (BVerwG 4 C 1.20), das die Berliner Verwaltungspraxis zur Ausübung des Vorkaufsrechts für rechtswidrig erklärt hatte. Eigentümer hatten daraufhin geschlossene Abwendungsvereinbarungen für nichtig erklärt oder gekündigt. Dadurch wäre der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor verdrängungsfördernden Maßnahmen entfallen.

Cornelius Bechtler, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, zeigt sich erfreut über das Urteil: „Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein starkes Signal für den Mieterschutz. Denn damit sind seitens der Eigentümer auch in Zukunft die Ziele des sozialen Erhaltungsrechts einzuhalten.“

In den Jahren 2017 bis 2021 hatte das Stadtentwicklungsamt Pankow insgesamt 36 Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen, um Fragden des Vorkaufrechts auszuräumen. Die Vereinbarungen enthalten eine Laufzeit von oft 20 Jahren.

Nicole Holtz, Pressesprecherin des Bezirksamts Pankow, steht für weitere Informationen zur Verfügung. Sie ist unter der E-Mail-Adresse nicole.holtz@ba-pankow.berlin.de oder der Telefonnummer 030 90295-6314 erreichbar.

Siehe auch  Neues Stadtteilzentrum entsteht aus ehemaliger Kulturmarkthalle - Eröffnung geplant für Juni 2023

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